Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ST-Vitrinen Trautmann GmbH & Co. KG

 

Inhalt:

I. AGB für den Verkauf an Verbraucher nach § 13 BGB

II. AGB für den Verkauf an Kaufleute nach § 1 HGB

 

I. AGB für den Verkauf an Verbraucher nach § 13 BGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Danach ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft, z. B. einen Kauf, zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 1.2 Wenn Sie kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kaufleute. 1.3 Alle Lieferungen an Verbraucher erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Davon abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax oder Brief an Sie oder der Lieferung der bestellten Ware können wir dieses Angebot annehmen. Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung an Sie oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande. 2.2 Bei der Bestellung über unserem Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt 4 Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus, die im Warenkorb zusammengefasst werden. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein. Im dritten Schritt wählen Sie, wie Sie bezahlen möchten. Im letzten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z. B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf „JETZT KAUFEN“ an uns absenden.

3. Speicherung des Vertragstextes

3.1 Den Vertragstext Ihrer Bestellung speichern wir. Wir senden Ihnen eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Informationen per Brief, Fax oder E-Mail.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. 4.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 4.3 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

5. Widerrufsbelehrung

5.1 Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ST-Vitrinen Trautmann GmbH & Co. KG, Grafenheider Str. 100, 33729 Bielefeld, E-Mail: info(at)st-vitrinen.de, Fax: 0521/97704-44) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 5.2 Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an ST-Vitrinen Trautmann GmbH & Co. KG, Grafenheider Str. 100, 33729 Bielefeld zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten für Waren, die aufgrund der Abmessungen und/oder des Gewichts nicht per Paketdienst versendet werden können (Speditionsversand), werden auf höchstens etwa 150,00 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. 5.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen: a) Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. b) Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. c) Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. Ende der Widerrufsbelehrung

6. Preise und Versandkosten

6.1 Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern Sie beim Eintritt in den Online-Shop, auf den Artikelseiten oder im Warenkorb die für Sie geltende Auswahl Preis inkl. MwSt. korrekt getroffen haben. 6.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden für Lieferungen keine Versandkosten erhoben, sofern die Lieferadresse auf dem deutschen Festland liegt. Für Lieferungen auf deutsche Inseln oder ins Ausland gelten die gesonderten Angaben im Online-Shop, sofern vorhanden. In anderen Fällen werden die Versandkosten nach Absprache individuell kalkuliert.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch Vorab-Überweisung, PayPal oder per Rechnung. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen die Bankverbindung in einer vorab zugestellten Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort auf unser Konto zu überweisen, sofern nichts anderes vereinbart ist. 7.2 Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. 7.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

8. Liefer- und Versandbedingungen

8.1 Das Liefergebiet ist auf Deutschland, Österreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg beschränkt. 8.2 Bei Zahlung per Rechnung beträgt die Lieferzeit ca. 3-6 Werktage nach Zustellung der Auftragsbestätigung, sofern nicht beim Angebot anders angegeben. Bei Lieferung nach Vorkasse beträgt die Lieferzeit ca. 3-6 Werktage nach Eingang des Zahlbetrages auf unser Konto, sofern nicht beim Angebot anders angegeben. 8.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. 8.4 Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

9. Gewährleistung und Mängelrüge

9.1 Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 9.2 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 9.3 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. 9.4 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter u. Erfüllungsgehilfen. 9.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand des Kaufvertrags sind, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.

10. Streitbeilegungsverfahren

Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.

11. Anwendbares Recht

11.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Bielefeld, den 17.12.2020 ST-Vitrinen Trautmann GmbH & Co. KG

 

II. AGB für den Verkauf an Kaufleute nach § 1 HGB

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die Abwicklung aller unserer Lieferungen und Leistungen gegenüber. Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unseren AGB entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlich ausführen. 1.2 Unsere AGB werden spätestens mit Annahme der Lieferung Vertragsbestandteil. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Besteller bei einem früheren von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.

2. Bestellungen und nachträgliche Änderungen

2.1 Sämtliche unserer Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Für den Umfang der Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, mit der der Vertrag zustande kommt, maßgebend. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. 2.2 Bestellungen der Besteller sind verbindlich. Wir können sie innerhalb von 2 Wochen nach Zugang entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller annehmen. Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Weg und wird eine Zugangsbestätigung erstellt, so stellt diese Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Besteller dar. Die Auftragsbestätigung kann mit der Zugangsbestätigung verbunden werden. 2.3 Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers sind nur dann für uns bindend, soweit wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. 2.4 Hat die Herstellung nach vom Besteller angegebenen Maßen zu erfolgen, berücksichtigen wir nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers nur, wenn diese so rechtzeitig erfolgen, dass eine fertigungstechnische Umsetzung noch möglich ist, bzw. wenn mit der Fertigung noch nicht begonnen wurde. 2.5 Durch die Änderung der Bestellung verursachte Kosten trägt der Besteller.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Soweit nicht gegenteilig vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise in Euro ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungserstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen für gelieferte Waren innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto. Dies gilt auch bei Waren, die wir auf Wunsch des Bestellers oder wegen eines von uns nicht zu vertretenden Grundes auf Lager nehmen. Skontoabzüge sind aber nur insoweit zulässig, als im Übrigen keine bereits fälligen, unbestrittenen Rechnungen offen sind. 3.3 Reine Lohnarbeiten sowie Werkzeugkosten und Mehrwegverpackungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. 3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, entscheidungsreif oder von uns schriftlich anerkannt sind. Dasselbe gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten. 3.5 Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. 3.6 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind wir berechtigt, Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein (wesentlich) geringerer Zinsschaden entstanden ist. 3.7 Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder nach Vertragsschluss erkennbar gewordenen Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit und der Leistungsfähigkeit des Bestellers begründen, haben ohne Rücksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen, Vorauszahlung oder andere Sicherungsleistungen zu verlangen sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist von allen mit dem Besteller geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadenersatz zu verlangen.

4. Lieferung

4.1 Nur ausdrücklich vereinbarte Liefertermine sind für uns verbindlich. Maßgebend ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Außerhalb des Vertrags, insbesondere in Katalogen oder sonstigen Unterlagen genannte Lieferzeiten haben rein informatorischen Charakter und binden uns nicht. Durch nachträgliche Änderungen verschieben sich vereinbarte Liefertermine, je nach Umfang der Änderungswünsche um einen angemessenen Zeitraum auf einen späteren Termin, es sei denn, wir haben die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Termins nochmals ausdrücklich schriftlich bestätigt. 4.2 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich die Fristen in einem angemessenen Umfang. Dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. 4.3 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger bei uns oder einem Vorlieferanten eintretender unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände, z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten sind wir berechtigt, soweit wir dadurch an einer rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Diese vorgenannten Umstände haben wir dem Besteller umgehend mitzuteilen. Sofern die Lieferverzögerung aus den vorgenannten Gründen länger als 3 Monate andauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit aus den vorgenannten Gründen oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Schon erfolgte Teilauslieferungen, zu denen wir grundsätzlich berechtigt sind, gelten als selbstständiges Geschäft. Wegen der noch ausstehenden Mengen darf die Bezahlung der erfolgten Teillieferung nicht verweigert werden. 4.4 Die Abrufe einzelner Teillieferungen sind vom Besteller so rechtzeitig zu erklären, dass eine ordnungsgemäße Herstellung und Lieferung innerhalb der Vertragsfrist möglich ist, andernfalls verlängert sich die Lieferfrist in angemessenen Umfang. 4.5 Ist ein Liefertermin ausdrücklich vereinbart und wird dieser vom Besteller hinausgeschoben, so haben wir das Recht, Bezahlung in Höhe des Rechnungsbetrages der bereits fertiggestellten Leistung bzw. der bereitgestellten Ware zu verlangen. 4.6 Bei der Lieferung der Ware behalten wir uns fertigungstechnisch bedingte Abweichungen bei Gewichten, Stückzahlen und Abmessungen in angemessenem Umfang vor. Hinsichtlich des Gewichts und der Stückzahl ist insoweit eine Abweichung von 10 % gestattet. 4.7 Eventuell anfallende Prüfungs- und Abnahmekosten sind vom Besteller zu tragen.

5. Warenrücknahmen

5.1 Bei freiwilligen Warenrücknahmen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Rechnungsbetrages. Darüber hinausgehende Abschläge für Wertminderungen freiwillig zurückgenommener Waren behalten wir uns vor. Dem Besteller steht der Nachweis frei, dass uns durch die Warenrücknahme keine oder wesentlich niedrigere Wertminderung als von uns geltend gemacht eingetreten ist. 5.2 Waren, die für den Besteller speziell angefertigt o. beschafft wurden, sind von der freiwilligen Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Gefahrübergang und Versand

6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretender Verzögerung der Absendung geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitstellung auf diesen über. Die Verwahrung der Lieferung erfolgt dann im Namen und auf Kosten des Bestellers. 6.2 Das Abladen der Lieferung ist Sache des Bestellers. Es hat unverzüglich und sachgerecht durch den Besteller zu erfolgen. Etwaiges Abladen durch das Wagenpersonal oder dessen Hilfeleistung beim Abladen erfolgt ausschließlich auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers. 6.3 Sollte der Besteller seiner Verpflichtung zum Abladen schuldhaft nicht nachkommen, so sind wir berechtigt, die Lieferung auf Kosten des Bestellers an nächstbereiter Stelle abladen und lagern zu lassen. Der Besteller hat in einem solchen Fall nicht das Recht, die Annahme zu verweigern oder geltend zu machen, dass die Lieferung beschädigt angeliefert worden sei.

7. Verpackung

7.1 Die Verpackung wird nach unserer Wahl bestimmt. Einfache Verpackungen sowie Kisten und Verschläge werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Der Besteller ist verpflichtet, auf eigene Kosten für eine Entsorgung dieser einfachen Verpackungen zu sorgen. 7.2 Durch die anstandslose Annahme der Lieferung durch einen Frachtführer wird unsere Haftung für nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung ausgeschlossen, soweit wir nicht aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften.

8. Mängelrechte

8.1 Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebenen Informationen sind unverbindlich und stellen keine Übernahme von Haltbarkeits- oder Beschaffungsgarantien im Sinne von § 443 BGB dar, sondern dienen der Beschreibung und sollen lediglich eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Produkte vermitteln. Der Hinweis auf technische Normen dient nur der Leistungsbeschreibung und ist ebenfalls nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und Materialgestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, welche dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren, auch ohne vorherige Ankündigung, jederzeit vor. 8.2 Beratung leisten wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrung, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung bzw. Einsatz unserer Waren wie z. B. schriftliche, rechnerische, zeichnerische und mündliche Vorschläge, Entwürfe und dergleichen, die sich mit dem Zusammenbau, der Konstruktion, der Anordnung, der Verarbeitung, der Veredlung, der Montage, der Statik, der Ausschreibung und der Hilfe bei Kalkulationen befassen, sind weder als Haupt- noch als Nebenpflicht Gegenstand unserer Leistungsverpflichtung und in jedem Fall unverbindlich. Sie befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen, es sei denn, es wird ein gesonderter entgeltlicher Zusatzauftrag erteilt. 8.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Transportschäden, Mängel, Falsch- oder Minderauslieferungen sowie Abweichungen vom Lieferschein bzw. von der Rechnung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Sendung als genehmigt. Verarbeitet der Besteller die gelieferte Ware nach Entdeckung eines Mangels weiter, sind alle Ansprüche des Bestellers wegen der Mangelhaftigkeit der Ware ausgeschlossen. 8.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Lieferung bereits im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, sind wir von der Mängelhaftung befreit. 8.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller vorbehaltlich der Regelungen unter Ziff. 9 berechtigt, die ansonsten gesetzlich vorgesehenen Mängelrechte geltend zu machen. 8.6 Ansprüche wegen Mängelhaftung bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung, Verschleiß oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritter, ungeeigneter Betriebsmittel, des Einsatzes von Austauschwerkstoffen, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer insbesondere chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. 8.7 Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Ansprüche wegen Mängelhaftung, wenn dem Besteller nicht der Nachweis gelingt, dass die unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten für die Herbeiführung des Mangels nicht ursächlich waren. 8.8 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind insoweit ausgeschlossen als es sich dabei um erhöhte Aufwendungen handelt, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einem anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. In jedem Fall ist die Höhe des zu leistenden Ersatzes beschränkt auf die Selbstkosten. (z. B. Transport- und Materialkosten) des Bestellers und erfasst nicht dessen Gewinnmarge gegenüber seinem Abnehmer. 8.9 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Ansprüche wegen Mängelhaftung hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 8.10 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand des Kaufvertrags sind, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Eine Mängelbeseitigung durch Reparatur oder Ersatzlieferung gem. 8.4 führt in keinem Fall zu einer Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.

9. Haftung

9.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 9.2 Bei der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere haften wir in diesem Fall nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für Schäden, die auf Grund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten verursacht worden sind, sofern diese nicht zu unseren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. 9.3 Soweit sich vorstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. 9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt worden sind oder wenn Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit i.S.v. § 443 BGB gegen uns geltend gemacht werden oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Fehlt eine garantierte Beschaffenheit, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war. Ebenso bleiben gesetzliche Schadenersatzansprüche wegen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretender Unmöglichkeit unberührt. 9.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei der direkten Inanspruchnahme durch den Besteller.

10. Eigentumsvorbehaltssicherung

10.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Liefergegenstand nach Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen. Wir sind berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware jederzeit an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen. Machen wir nach Rücktritt vom Vertrag unseren Herausgabeanspruch geltend, so gestattet uns der Besteller hiermit unwiderruflich, die in unserem Eigentum stehenden Waren, gleich ob sie unbearbeitet oder verarbeitet sind, an uns zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sich die Waren befinden. In der Zurücknahme und der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns, liegt unbeschadet der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach dem Rücktritt zur Verwertung des Liefergegenstandes befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen. 10.2 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. 10.3 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Bei Pfändungen hat der Besteller eine Abschrift des Pfändungsprotokolls beizufügen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 10.4 Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Diese Ermächtigung erlischt jedoch bei Zahlungsverzug des Bestellers. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschl. USt.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritter erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Haben allerdings an dem weiterveräußerten Liefergegenstand neben uns auch andere Vorbehaltslieferanten Miteigentum, tritt der Besteller seine Forderungen aus Weiterveräußerung nur in dem Verhältnis an uns ab, in dem der Rechnungsendwert (einschließlich USt.) unserer Lieferungen zu dem Gesamtrechnungswert der Lieferungen der übrigen Vorbehaltslieferanten steht. Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher unserer zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Der Besteller wird insofern als Treuhänder für uns tätig. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 10.5 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns als Hersteller vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (Rechnungsendbetrag, einschl. USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand. 10.6 Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (Rechnungsendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers oder eines Dritten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. 10.7 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 10.8 Bei Liefergegenständen, die der Besteller aufgrund Werkvertrages in ein Gebäude eines Dritten als wesentlichen Bestandteil einzubauen hat, tritt der Besteller seinen schuldrechtlichen Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek im Wert des Liefergegenstandes (Rechnungsendbetrag, einschl. USt.) an uns ab. 10.9 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 10.10 Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Werkzeuge selbst. Diese bleiben unser frei verfügbares Eigentum.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Patent-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Besteller erkennt alle uns zustehenden Schutzrechte ausdrücklich an. 11.2 Die Rechte des Bestellers aus dem Liefervertrag sind mit Ausnahme von Geldforderungen nicht übertragbar. 11.3 Wir sind berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbeziehungen von dem Besteller erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, insbesondere auch dem Kreditversicherer, die für die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln. 11.4 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder eines darauf beruhenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. 11.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist es den Vertragsparteien erlaubt, mit der gegenseitigen Zusammenarbeit dauerhaft zu werben, auch wenn das Vertragsverhältnis bereits beendet ist. Dazu dürfen Firmennamen, Firmenlogos, Abbildungen der gelieferten Produkte am Einsatzort und die Art der Zusammenarbeit dargestellt und genannt werden.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Lieferbeziehung ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, unser Geschäftssitz. 12.2 Unser Firmensitz / Sitz der Gesellschaft ist alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Bestellers berechtigt.

13. Anwendbares Recht

Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf -CISG) wird ausgeschlossen.

Bielefeld, den 17.12.2020 ST-Vitrinen Trautmann GmbH & Co. KG